Die Schulanmeldungen für die 5. Klassen im Schuljahr 2025/2026 finden an der 46. Oberschule an folgenden Tagen statt:
- 04.03.2025 von 15 bis 17 Uhr
- 05.03.2025 von 14 bis 16 Uhr
- 06.03.2025 von 14 bis 16 Uhr
Folgende Unterlagen sind für die Schulanmeldung erforderlich:
- Original der Bildungsempfehlung Klasse 4
(in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung – für Schülerinnen und Schüler aus anderen Bundesländern, mit Migrationshintergrund, aus dem Ausland u. a.) - Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses (Klassenstufe 3) und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation (Klassenstufe 4)
- Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
- Original des ausgefüllten Aufnahmeantrags
- ggf. Kopie des Nachweises zum alleinigen Sorgerecht
- ggf. Kopie medizinischer oder psychologischer Gutachten, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan
- ggf. Erklärung zur Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht
ausschließlich Deutsch ist - Rückmeldeformular der Grundschule
ACHTUNG:
Bitte achten Sie auf gut leserlich geschriebene sowie vollständige Angaben.
Die Formulare sind zwingend von allen Personensorgeberechtigten zu unterschreiben.
Für Rückfragen benötigen wir unbedingt Ihre Kontaktdaten (gültige Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Auf dem Anmeldeformular muss ein Zweit- und Drittwunsch vermerkt sein.
Bei Rückfragen stehen wir telefonisch zur Verfügung: 0351/ 479 65 90.
Hinweise:
Für das Schuljahr 2025/26 sind drei 5. Klassen an der 46. Oberschule geplant. In den letzten Jahren sind die Anmeldezahlen für die Aufnahme in eine Klasse 5 in der Stadt Dresden stetig gestiegen. Die Reihenfolge der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Annahme an der 46. Oberschule. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Schulplätze überschreiten, wird ein Losverfahren durchgeführt. Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:
1. Geschwisterkinder an der 46. Oberschule
2. Zufallsprinzip (Losverfahren)
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.